Auswirkungen der Portoerhöhung 2019

 

Am 03.06. 2019 hat die Deutsche Post AG (DPAG) die neue Portoerhöhung veröffentlicht. Damit erhöhen sich die Portokosten der DPAG ab 01.07.2019  wie folgt:

Postkarte:                       von  0,45€  auf  0,60€                                                                                               

Standardbrief:                 von  0,70€  auf  0,80€                                                                                                         

Kompaktbrief:                  von  0,85€  auf  0,95€                                                                                                     

Großbrief:                        von  1,45€  auf  1,55€                                                                                                       

Maxibrief:                        von  2,60€  auf  2,70€

Die Bundesnetzagentur muss diesen Preiserhöhungen im Detail noch zustimmen, allgemein hat sie ein entsprechendes Preiserhöhungspotenzial schon genehmigt.

Für die meisten Unternehmen oder öffentlichen Organisationen hat der Standardbrief die größte Bedeutung, der sich damit um 14,3% verteuert. Da diese Organisationen oft schon Konsolidierer oder private Briefbeförderungsdienste einsetzen, werden sich die Kosten für den Standardbrief je nach Rabattsatz um circa 11% erhöhen.

Der seit 2018 bestehende Infrastrukturrabatt der DPAG erhöht sich mit der neuen Portoanhebung gleichzeitig von 3% auf 5%. Damit sollen Teilleistungsrabatte kompensiert werden.

Es gibt Hinweise darauf, dass die DPAG ihren Großkunden zunächst einen zusätzlichen Übergangsrabattrabatt gewähren wird, damit die Kostensteigerung mitten  im Geschäftsjahr weniger deutlich ausfallen wird.

Aus dieser erneuten Portoerhöhung resultiert eine kumulierte Steigerung des DPAG Portos von 45% seit 2012.

Neuverhandlungen oder neue Ausschreibungen können diese Kostenerhöhungen deutlich reduzieren. Dabei sind stets die bestehenden Vertragsbedingungen zu berücksichtigen.

Wer bislang noch keine Konsolidierungsleistungen oder private Dienste in Anspruch genommen hat, kann in Zukunft die Portoerhöhung gegebenenfalls zu 100% abwenden. Selbst in einigen Fällen, in denen jetzt schon private Dienstleister eingesetzt werden, ist eine komplette Vermeidung der Portoerhöhung möglich. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Dienstleister die offizielle Portogebühr inklusive Mehrwertsteuer berechnet und als Leistung lediglich die Abholung und Frankierung der Briefe erbringt.

Private Dienstleister haben in der Vergangenheit mit einer gewissen Verzögerung auf eine Portoerhöhung reagiert. Ein Vergleich der Kosten eines privaten Dienstleisters mit denen eines Konsolidierers ist in jedem Fall sinnvoll. Die Beauftragung eines Konsolidierers und dem sich daraus ergebenden Rabatt ist abhängig von der Lage, dem Briefvolumen und der strategischen Bedeutung des Auftraggebers.